SCHÖMBERG.

Mit 1413 Unterschriften hat die Initiativgruppe für ein Bürgerbegehren gegen das geplante Wellness-Projekt in Schömberg die erforderliche Zahl von mindestens 570 Unterschriften deutlich übertroffen.



„Bitte sehen Sie dieses erfolgreiche Bürgerbegehren als Auftrag, im Gemeinderat die Zustimmung für einen Bürgerentscheid gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 13. Januar herbeizuführen“, sagten Thomas Krüger und Wolfgang Obert bei der Übergabe der Unterschriftenlisten an Bürgermeisterin Bettina Mettler. Damals hatte der Gemeinderat die Zusammenarbeit mit einem privaten Investor beschlossen, um aus dem Wellenbad eine Wellness-Landschaft zu machen. Dies will sich die Gemeinde maximal 550.000 Euro kosten lassen.

„Der Initiativgruppe geht es um die Frage: Kann und soll sich Schömberg ein Großprojekt, gleich welcher Art, zur Förderung des Tourismus auf Kosten anderer Projekte für die Bevölkerung leisten?“, betonte Obert. Die Initiatoren sehen die zentrale, verkehrsgünstige Lage Schömbergs, die es erlaubt, neben den touristischen Angeboten des Kurorts, viele andere Attraktionen der benachbarten Kurorte zu nutzen, als Alleinstellungsmerkmal. Die Initiativgruppe vermisse hier die entsprechende Vermarktung, so Krüger.

Auch die Initiatoren sehen im Tourismus ein wichtiges Standbein der Schömberger Wirtschaft, das förderungswürdig sei. Aber im Gegensatz zu den Befürwortern eines Großprojektes, plädieren sie für kleinere Projekte, die kostengünstig und doch wirkungsvoll seien. „Ich würde es begrüßen, wenn es zu einem Bürgerentscheid käme. Wir hätten dann Klarheit, was die Mehrheit der Bevölkerung will und könnten uns dann voll und ganz den vielen wichtigen anstehenden Aufgaben widmen“, sagte Bettina Mettler.

Sie habe einem entsprechenden Antrag aus der SPD-Fraktion im Gemeinderat nicht zugestimmt, weil damit die Verantwortung für das Projekt vom Gemeinderat genommen worden wäre. „Wenn Bürger diese Entscheidung an sich ziehen, habe ich aber damit keine Probleme“, betonte Mettler. Wenn die Unterschriftenlisten geprüft sind, wird das Bürgerbegehren dem Gemeinderat vorgelegt. Er kann seine Entscheidung mit Mehrheit zurücknehmen, oder den geforderten Bürgerentscheid beschließen. Der Bürgerentscheid würde mit der Gemeinderatswahl im Juni erfolgen.

19. Febr. 09


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